Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Zuletzt aktualisiert: 10. Juli 2026 · Version 1.0
Diese Übersetzung wird zu Informationszwecken bereitgestellt. Im Falle von Abweichungen ist die französische Fassung maßgebend.
01Gegenstand und Annahme
Diese Allgemeinen Nutzungs- und Verkaufsbedingungen (die „Bedingungen“) regeln den Zugang zum und die Nutzung des Dienstes ROSTER, einer Online-Softwareplattform (SaaS) für das Booking-Management von Künstleragenturen und selbständigen professionellen Künstlern, herausgegeben von NYWAL, einer SAS nach französischem Recht mit einem Gesellschaftskapital von 100 €, RCS Nanterre 990 053 654, mit Sitz in 6 Square de l’Hippodrome, 92210 Saint-Cloud, Frankreich („NYWAL“ oder „wir“).
Der Dienst ist ausschließlich Unternehmern vorbehalten im Sinne des französischen Verbraucherschutzgesetzbuchs (Code de la consommation), die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit handeln (Agenturen, Management-Strukturen, Künstler-Unternehmer und Selbständige). Mit der Erstellung eines Kontos oder der Nutzung des Dienstes bestätigt der Kunde (der „Kunde“), in beruflicher Eigenschaft zu handeln, und akzeptiert diese Bedingungen vorbehaltlos. Verbraucherschützende Bestimmungen, insbesondere das Widerrufsrecht, finden keine Anwendung.
02Begriffsbestimmungen
- „Dienst“: die unter app.roster.ag zugängliche ROSTER-Plattform, ihre Module, Schnittstellen und Dokumentationen.
- „Organisation“: der vom Kunden (Agentur oder selbständiger Künstler) eingerichtete, abgeschottete Arbeitsbereich, dem das Abonnement, die Nutzer und die Kundendaten zugeordnet sind.
- „Nutzer“: jede natürliche Person, die im Rahmen einer Organisation Zugang zum Dienst hat (Inhaber, Administrator, Mitglied oder Künstler über das Künstlerportal).
- „Kundendaten“: sämtliche Daten, Dateien und Inhalte, die von den Nutzern einer Organisation importiert, eingegeben oder erzeugt werden (Künstler, Veranstalterkontakte, Termine, Verträge, Rechnungen, Dokumente, Finanz- und Logistikdaten).
- „Abonnement“: das je Organisation abgeschlossene kostenpflichtige Angebot (Plan, Optionen, Nutzerplätze und Erweiterungen), das monatlich oder jährlich abgerechnet wird.
03Konto, Zugang und Sicherheit
Die Erstellung eines Kontos erfordert richtige und aktuell gehaltene Angaben. Der Kunde ist verantwortlich für die Vertraulichkeit der Zugangsdaten seiner Nutzer, für die über deren Konten vorgenommenen Handlungen sowie für die Zuweisung und den Entzug von Rollen und Berechtigungen innerhalb seiner Organisation (einschließlich der Zugänge, die Künstlern über das Künstlerportal und externen Mitwirkenden gewährt werden).
Mechanismen zur Kontosicherung (Zwei-Faktor-Authentifizierung, Zugangsschlüssel/Passkeys, Widerruf von Sitzungen) werden bereitgestellt; ihre Aktivierung liegt in der Verantwortung des Kunden. NYWAL kann jeden Zugang unverzüglich sperren, wenn ein nachgewiesenes Risiko für die Sicherheit des Dienstes oder der Daten besteht.
04Kostenlose Testphase
Eine kostenlose Testphase kann angeboten werden, und zwar für die Dauer, die zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Preisseite angegeben ist. Die Testphase ist auf ein einziges Mal je Organisation und je Person beschränkt; die Angabe eines Zahlungsmittels ist nicht erforderlich. Nach Ablauf der Testphase erfolgt keine automatische Abbuchung: Der Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen wird ausgesetzt, bis ausdrücklich ein Abonnement abgeschlossen wird. NYWAL behält sich das Recht vor, eine Testphase bei Missbrauch (mehrfache Testphasen, Umgehung) zu verweigern oder zu beenden.
05Abonnements, Preise und Änderungen
Der Dienst wird im Abonnement je Organisation gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Preisseite veröffentlichten Preisliste bereitgestellt. Die Preise verstehen sich zuzüglich Steuern; die anwendbare Mehrwertsteuer wird nach den geltenden Vorschriften hinzugerechnet (Reverse-Charge-Verfahren für innergemeinschaftliche Steuerpflichtige mit gültiger USt-IdNr.).
Der Kunde kann jederzeit im Self-Service: den Plan wechseln, Nutzerplätze hinzufügen, optionale Module aktivieren oder Limits einzeln erweitern. Erhöhungen (Upgrades, Hinzufügungen) werden sofort wirksam und sofort anteilig für die verbleibende Restlaufzeit in Rechnung gestellt, auch bei jährlichen Laufzeiten. Verringerungen (Downgrades, Entfernungen) werden zum Ende der laufenden Periode wirksam und begründen keinen Anspruch auf Erstattung für die angebrochene Periode.
NYWAL kann seine Preisliste ändern. Jede Preisänderung, die ein laufendes Abonnement betrifft, wird mindestens dreißig (30) Tage vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt und gilt erst ab der folgenden Abrechnungsperiode. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, kann er vor dem Inkrafttreten des neuen Preises kündigen.
06Zahlung und Zahlungsverzug
Zahlungen werden über unseren Dienstleister Stripe abgewickelt; NYWAL speichert keine vollständigen Kartendaten. Die Beträge sind zu jedem Fälligkeitstermin im Voraus fällig und mit den beim Bezahlvorgang angebotenen Zahlungsmitteln zu entrichten.
Bei fehlgeschlagener Zahlung kann der kostenpflichtige Zugang nach Benachrichtigung und erfolglosen erneuten Einzugsversuchen ausgesetzt werden. Gemäß den Artikeln L.441-10 und D.441-5 des französischen Handelsgesetzbuchs (Code de commerce) fallen bei Zahlungsverzug von Rechts wegen Verzugszinsen in Höhe des von der EZB auf ihr jüngstes Refinanzierungsgeschäft angewandten Zinssatzes zuzüglich 10 Prozentpunkten an sowie eine pauschale Beitreibungsentschädigung von 40 € je unbezahlter Rechnung.
07Laufzeit, Kündigung
Das Abonnement wird für die gewählte Periode (monatlich oder jährlich) abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend um aufeinanderfolgende Perioden gleicher Dauer. Jede Partei kann jederzeit kündigen; die Kündigung wird zum Ende der laufenden Periode wirksam, ohne Erstattung für die angebrochene Periode, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorsieht. Die Kündigung erfolgt über den Abrechnungsbereich der Organisation.
NYWAL kann jedes Abonnement bei Verstoß gegen diese Bedingungen von Rechts wegen kündigen oder aussetzen, nachdem eine Abmahnung fünfzehn (15) Tage lang erfolglos geblieben ist — oder fristlos bei schwerwiegenden Verstößen (Betrug, Beeinträchtigung der Sicherheit, rechtswidrige Nutzung).
Bei Vertragsende stehen dem Kunden die Self-Service-Exportfunktionen zur Verfügung, um seine Kundendaten abzurufen (siehe „Kundendaten und Rückübertragbarkeit“).
08Zulässige Nutzung
Dem Kunden ist es insbesondere untersagt: den Dienst zu rechtswidrigen oder gegen die öffentliche Ordnung verstoßenden Zwecken zu nutzen; Rechte Dritter zu verletzen (ohne Rechtsgrundlage importierte Daten, rechtsverletzende Inhalte); zu versuchen, die Sicherheits-, Isolations- oder Begrenzungsmechanismen des Dienstes zu umgehen; auf den Dienst mit nicht autorisierten automatisierten Mitteln zuzugreifen; ihn weiterzuverkaufen, unterzulizenzieren oder Dritten außerhalb seiner Organisation zur Verfügung zu stellen; über den Dienst unaufgeforderte Mitteilungen zu versenden; oder ihn in einer Weise zu nutzen, die die Grenzen seines Plans offensichtlich überschreitet.
Das Modul für Social-Media-Statistiken stützt sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Daten der betreffenden Plattformen, die von unserem spezialisierten Dienstleister erhoben werden. Verfügbarkeit und Richtigkeit dieser Daten hängen von den Drittplattformen ab und werden nicht garantiert.
09Kundendaten und Rückübertragbarkeit
Die Kundendaten bleiben ausschließliches Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt NYWAL eine beschränkte, nicht ausschließliche und weltweite Lizenz zum Hosten, Vervielfältigen und Verarbeiten der Kundendaten ein, ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung, Absicherung und Verbesserung des Dienstes und für die Dauer des Vertrags.
Der Kunde gewährleistet, über sämtliche erforderlichen Rechte und Rechtsgrundlagen für die Kundendaten zu verfügen, die er in den Dienst importiert und dort verarbeitet (insbesondere seine beruflichen Kontaktdateien und die Daten seiner Künstler); er allein ist, in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher, für deren Rechtmäßigkeit nach den anwendbaren Vorschriften verantwortlich.
Rückübertragbarkeit: Der Kunde kann jederzeit sämtliche Kundendaten im Self-Service exportieren (vollständiger Export im strukturierten JSON-Format, gezielte CSV-/PDF-Exporte, Sicherungskopien). Nach dem tatsächlichen Vertragsende werden die Kundendaten innerhalb von dreißig (30) Tagen gelöscht oder anonymisiert, vorbehaltlich der Sicherungskopien mit kurzem Rotationszyklus und der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten.
10Generierte Dokumente — wichtiger Hinweis
Der Dienst stellt konfigurierbare Werkzeuge zur Erstellung von Dokumenten bereit (Vertragsvorlagen und deren Klauseln, fortlaufend nummerierte Rechnungen und Gutschriften, konfigurierbare Pflichtangaben, sogenannte Abrechnungsformen „cession“ (Überlassung) oder „mandat“ (Vermittlungsauftrag), benutzerdefinierte Felder und Variablen). Diese Werkzeuge und ihre Standardinhalte werden als bloße Vorlagen bereitgestellt und stellen in keinem Fall eine rechtliche, buchhalterische, steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung dar.
Der Kunde bleibt alleiniger Urheber und Aussteller der Verträge, die er über den Dienst schließt, und der Rechnungen, die er darüber ausstellt, und ist allein verantwortlich für deren Gültigkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den für ihn geltenden Vorschriften. NYWAL ist nicht Partei der Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden, seinen Künstlern und Dritten (Veranstalter, Produzenten) und übernimmt insoweit keine Haftung. Dem Kunden wird empfohlen, seine Vorlagen von seinen eigenen Beratern prüfen zu lassen.
11Elektronische Rechnungsstellung (optionales Modul)
Das Modul für elektronische Rechnungsstellung ermöglicht optional die Ausstellung und Übermittlung von Rechnungen im Factur-X-Format über eine zugelassene Partnerplattform eines Dritten. Der Kunde (oder gegebenenfalls sein Künstler, der die Option für eigene Rechnung aktiviert oder ein Fakturierungsmandat erteilt hat) bleibt der rechtliche Aussteller der übermittelten Rechnungen. Die Verfügbarkeit dieses Moduls hängt von der Partnerplattform und den jeweils geltenden regulatorischen Anforderungen ab, die sich ändern können; NYWAL garantiert nicht allein die umfassende Einhaltung der Pflichten des Kunden zur elektronischen Rechnungsstellung.
12Künstlerportal
Der Kunde kann seine Künstler einladen, kostenlos auf einen eigenen Bereich („Künstlerportal“) zuzugreifen, der die Informationen darstellt, die der Dienst diesem Profil zugänglich macht (Termine, Gagen, Reiserouten, geteilte Dokumente, Einreichung von Rechnungen und Belegen). Der Kunde bestimmt, welche Künstler eingeladen werden, und gewährleistet, berechtigt zu sein, ihnen Zugang zu den betreffenden Informationen zu gewähren. Konten des Künstlerportals verbrauchen keinen kostenpflichtigen Nutzerplatz.
13Verfügbarkeit, Support und Weiterentwicklung
NYWAL erbringt den Dienst mit Sorgfalt im Rahmen einer Bemühensverpflichtung und unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um dessen Verfügbarkeit sicherzustellen, ohne eine vertragliche Verfügbarkeitsquote zu garantieren (im Rahmen dieser Bedingungen wird kein SLA vereinbart). Geplante Wartungsunterbrechungen können auftreten, nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten, ebenso sicherheitsbedingte Notfallunterbrechungen.
Der Support erfolgt per E-Mail an [email protected], auf Französisch und Englisch, während der Geschäftszeiten.
Der Dienst wird laufend weiterentwickelt. NYWAL kann Funktionen hinzufügen, ändern oder entfernen, ohne die wesentlichen Funktionen des abgeschlossenen Abonnements während der laufenden Periode erheblich zu beeinträchtigen; jede erhebliche Beeinträchtigung berechtigt den Kunden, zum Periodenende ohne Vertragsstrafe zu kündigen.
14Geistiges Eigentum am Dienst
Der Dienst, seine Software, Schnittstellen, Datenbanken (mit Ausnahme der Kundendaten), Marken und Dokumentationen bleiben ausschließliches Eigentum von NYWAL oder ihrer Lizenzgeber. Das Abonnement räumt dem Kunden ein persönliches, nicht ausschließliches, nicht abtretbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, beschränkt auf die Vertragslaufzeit und auf die interne Nutzung durch seine Organisation. Weitere Rechte werden nicht eingeräumt.
15Datenschutz (Auftragsverarbeitungsvertrag — Art. 28 DSGVO)
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die in den Kundendaten enthalten sind, handelt der Kunde als Verantwortlicher und NYWAL als Auftragsverarbeiter. Dieser Artikel bildet den zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag.
- Weisungen: NYWAL verarbeitet die Kundendaten ausschließlich zur Bereitstellung des Dienstes und auf dokumentierte Weisung des Kunden (diese Bedingungen und die im Dienst vorgenommene Konfiguration), sofern keine rechtliche Verpflichtung besteht — in diesem Fall informiert NYWAL den Kunden, sofern dies nicht untersagt ist.
- Vertraulichkeit: Die zur Verarbeitung der Kundendaten befugten Personen unterliegen einer Vertraulichkeitsverpflichtung und greifen auf die Daten nur nach dem Prinzip der geringsten Berechtigung zu; jeder Support-Eingriff in eine Organisation wird fälschungssicher protokolliert.
- Sicherheit: NYWAL setzt die in der Datenschutzerklärung beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen um (bis auf die Datenbankebene durchgesetzte Isolation je Organisation, Verschlüsselung bei der Übertragung, Verschlüsselung sensibler Geheimnisse im Ruhezustand, verschlüsselte Sicherungskopien in der EU, automatisierte Isolationstests bei jeder Produktivsetzung).
- Weitere Auftragsverarbeiter: Der Kunde erteilt eine allgemeine Genehmigung für den Einsatz der in der Datenschutzerklärung aufgeführten weiteren Auftragsverarbeiter. NYWAL informiert den Kunden mindestens dreißig (30) Tage vor jeder Hinzufügung oder Ersetzung; der Kunde kann aus berechtigtem Grund widersprechen; kommt keine Einigung zustande, kann jede Partei das betroffene Abonnement zum Periodenende kündigen.
- Unterstützung: NYWAL unterstützt den Kunden in angemessener Weise bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte sowie bei seinen Pflichten in Bezug auf Sicherheit, Meldungen und Datenschutz-Folgenabschätzungen, unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung.
- Verletzungen: NYWAL meldet dem Kunden jede ihn betreffende Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, nachdem sie ihr bekannt geworden ist, mit den Informationen, die für die eigenen Meldepflichten des Kunden zweckdienlich sind.
- Verbleib der Daten: Bei Vertragsende löscht NYWAL die Kundendaten gemäß den Bestimmungen des Artikels „Kundendaten und Rückübertragbarkeit“; dem Kunden stehen die Self-Service-Exporte für die vorherige Rückgabe zur Verfügung.
- Audit: NYWAL stellt die erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung dieses Artikels zur Verfügung und ermöglicht ein Audit, höchstens einmal je Zeitraum von zwölf (12) Monaten, mit einer schriftlichen Ankündigungsfrist von dreißig (30) Tagen, auf Kosten des Kunden, während der Geschäftszeiten und ohne Zugriff auf Daten anderer Kunden.
- Speicherort und Übermittlungen: Die Kundendaten werden in der Europäischen Union gehostet; etwaige Übermittlungen in Drittländer durch weitere Auftragsverarbeiter werden durch geeignete Garantien abgesichert (Angemessenheitsbeschluss, Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln).
16Haftung
Die gesamte kumulierte Haftung von NYWAL aus dem Vertrag ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf den Betrag ohne Steuern begrenzt, den der Kunde für das betroffene Abonnement in den zwölf (12) Monaten vor dem haftungsauslösenden Ereignis tatsächlich gezahlt hat.
NYWAL haftet nicht für mittelbare oder unvorhersehbare Schäden (entgangener Gewinn, Umsatz-, Kunden- oder Chancenverluste, Imageschaden) und nicht für Schäden, die aus Inhalten und Entscheidungen des Kunden, aus einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung oder aus Diensten Dritter (soziale Plattformen, Zahlungsdienstleister, Plattform für elektronische Rechnungsstellung) resultieren.
Keine Bestimmung schließt die Haftung von NYWAL bei Arglist oder grobem Verschulden aus oder begrenzt sie, ebenso wenig in den Fällen, in denen das Gesetz dies untersagt.
17Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung, die durch ein Ereignis höherer Gewalt im Sinne von Art. 1218 des französischen Code civil und der Rechtsprechung verursacht wird. Dauert die Verhinderung länger als sechzig (60) Tage, kann jede Partei den Vertrag entschädigungslos kündigen.
18Änderung der Bedingungen
NYWAL kann diese Bedingungen ändern. Wesentliche Änderungen werden mindestens dreißig (30) Tage vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt (E-Mail an die Adresse des Inhaberkontos und/oder Benachrichtigung im Dienst). Die weitere Nutzung nach dem Wirksamwerden gilt als Annahme; andernfalls kann der Kunde mit Wirkung zum Ende seiner laufenden Periode kündigen.
19Sonstige Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen für nichtig oder undurchsetzbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in Kraft. Das Nichtgeltendmachen eines Verstoßes gilt nicht als Verzicht. Der Kunde darf den Vertrag ohne schriftliche Zustimmung von NYWAL nicht abtreten; NYWAL kann ihn im Rahmen einer Umstrukturierung oder einer Geschäftsveräußerung abtreten und teilt dies dem Kunden mit. Die elektronischen Register und Protokolle des Dienstes gelten zwischen den Parteien als Beweismittel. Mitteilungen können wirksam per E-Mail erfolgen.
20Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprache
Diese Bedingungen unterliegen französischem Recht. Kommt innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer schriftlichen Mitteilung keine gütliche Einigung zustande, fällt jede Streitigkeit über ihr Zustandekommen, ihre Erfüllung oder ihre Auslegung in die ausschließliche Zuständigkeit des Wirtschaftsgerichts Nanterre (tribunal des activités économiques), auch bei mehreren Beklagten oder Streitverkündung.
Die Bedingungen können übersetzt werden; bei Abweichungen ist die französische Fassung maßgebend.